TRINKWASSER-APP

Betreiberpflicht

Gemäß § 14 Absatz 3 TrinkwV sind alle Verantwortlichen
= UsI (U
nternehmer und sonstige Inhaber), z.B. 

  • Hauseigentümer, Eigentümergemeinschaften, Baugenossenschaften,
  • Vermieter,
  • Hausverwaltungen (im Auftrag der Eigentümer),
  • Betreiber von Wasseranlagen (Bäderbetriebe etc.),
  • Haustechnik – und Gebäudeverantwortliche,

für die abgegebene Wasserqualität verantwortlich.

Verantwortliche von Großanlagen müssen gemäß aktueller Trinkwasserverordnung ihre Trinkwasserinstallationsanlage (TWI) auf Legionellen untersuchen lassen.

Und zwar:

  • gewerblich (z.B. Mehrfamilienhäuser) im Intervall von drei Jahren
  • öffentliche (z.B. Hotels, Turnhallen, Kindergärten) im jährlichen Intervall  
  • Probenahme und Untersuchung
    • durch ein zertifiziertes Unternehmen
    • gemäß dem DVGW Arbeitsblatt W 551  
  • Einrichten von geeigneten Probenahmestellen mit geeigneten Probenahmeventilen 
  • Meldung der Anlage und der Ergebnisse bei Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes bei Legionellen von 100 KBE/100ml
     

Sollen wir für Sie prüfen ob Sie Ihre Anlage Untersuchen lassen müssen? Dann vereinbaren Sie jetzt HIER einen Termin mit uns. 

Laborsuche

Suchen Sie hier ein Labor welches für Sie geeignet ist oder Füllen Sie das Formular unter 1.2.1 Laborsuche Formular aus.

Laborsuche Formular

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1. Hydrosense Verfahren