TRINKWASSER-APP

VERANTWORTUNG

Trinkwasser ist ein verderbliches Lebensmittel dem kein Mindesthaltbarkeitsdatum zugeordnet werden kann. Die Verantwortung für die Qualität liegt bei dem Unternehmer oder sonstigen Inhaber der Trinkwasseranlage. Auch wenn dieser kein Hygiene- Fachmann ist.

Die Risiken einer Vernachlässigung von Inspektion (Funktionskontrolle), Wartung (Maßnahmen zu Erhaltung des Sollzustandes) und Instandsetzung (Umsetzung technischer Maßnahmen) können existenziell bedrohlich sein.

Bei Verstößen gegen die Trinkwasserverordnung drohen Geldstrafen bis zu 25.000,-€, in bestimmten Fällen auch Freiheitsstrafen bis zu 2 Jahren. Dazu kommen zivilrechtliche Ansprüche wenn Personen gesundheitliche Schäden durch verunreinigtes Trinkwasser erlangen.

ALTE INSTALLATION

Die technischen Regeln haben sich im Verlauf der Jahre stark verändert. Eine Immobilie, die z.B. 1970 errichtet worden ist kann ohne Sanierung nicht den heutigen allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) entsprechen.

Meist ist z.B. der Querschnitt der Rohrleitung viel zu groß. ein zu großer Querschnitt beeinflusst die Fließgeschwindigkeit des Wassers und dadurch wird das Verweilen von Wasser im rohr verlängert. Stagnation und Biofilm sind die Folgen.

STAGNATION

Unter Stagnation versteht man den Zustand, in dem kein Trinkwasser aus Leitungen entnommen wird. Dies muss verhindert werden, da die Trinkwasserqualität hierdurch stark negativ beeinflusst wird.

Stagnation ist immer zu verhindern. Wird eine Zapfstelle entfernt, so muss auch die anschlussleitung dorthin bis zur Hauptleitung zurückgebaut werden.

BIOFILM

Biofilm bildet sich in jeder Trinkwasserleitung und ist in geringen Konznentrationen nicht schädlich.

Wächst Biofilm allerdings auf, ist er der Lebensraum für Legionellen und andere Keime. Biofilm schützt Keime vor Desinfektionsmaßnahmen und sorgt für eine schnelle Wiederverkeimung nach Desinfektionsmaßnahmen.

 

Legionellen in VBNC Stadien (vorhanden aber nicht kultivierbar/messbar) verweilen im Biofilm und "erwachen" sobald sich die Lebensbedingungen nach Fertigstellung von z.B. Desinfektionsmaßnahmen für Legionellen wieder verbessern.

Deshalb gehört zur Desinfektion immer auch die Reinigung der Trinkwasserinstallation.

VERSICHERUNGSSCHUTZ

Trinkwasseranlagen müssen gewartet und betreut werden. Ist dies nicht der Fall, so kann sich das nachteilig auf den Versicherungsschutz der Wohngebäudeversicherung auswirken.

Kein Warungsvertrag? u.U. kein Versicherungsschutz der Wohngebäudeversicherung!

 

§11 Allgemeine Wohngebäude- Versicherungsbedingungen

 

1.) Der Versicherungsnehmer hat alle gesetzlichen, behördlichen oder vereinbarten Sicherheitsvorschriften zu beachten;

die versicherten Sachen, insbesondere wasserführende Anlagen und Einrichtungen, Dächer und außen angebrachte Sachen stets in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten und Mängel oder Schäden unverzüglich beseitigen zu lassen;

Verletzt der Versicherungsnehmer eine dieser Obliegenheiten, so ist der Versicherer nach maßgabe von §6 VVG zur Kündigung berechtigt oder auch leistungsfrei.