TRINKWASSER-APP

BESTIMMUNGSGEM. GEBRAUCH

Unter bestimmungsgemäßem Betrieb einer Trinkwasseranlage versteht man dass jede Entnahmestelle regelmäßig genutzt wird.

Ohne das der Mieter dazu gesetzlich verpflichtet werden kann, sollten Nutzungsunterbrechungen von mehr als 72 Stunden vermieden werden. 

 

Gemäß VDI/DVGW 6023 besteht bei einer Unterbrechung von mehr als 72 Stunden kein bestimmungsgemäßer Betrieb mehr.

Es sollte wenigstens alle 72 Stunden jede Entnahmestelle genutzt werden. Mikrobiologische Nachteile können danach nicht ausgeschlossen werden.

 

Die Mikrobiologie im Wasser verändert sich nachteilig auf die Qualität. Bevor das Wasser wieder genutzt werden kann, sollte ein Spülvorgang druchgeführt werden.

Dazu sollte das Trinkwasser kalt und das Trinkwasser warm (TWK und TWW) nacheinander an allen Entnahmestellen bis zur Temperaturkonstanz gespült werden.

INSPEKTION UND WARTUNG

Unter Inspektion versteht man Maßnahmen zur Feststellung und Beurteilung des Istzustandes.

Eine Inspektion kann in den meisten Fällen durch eine Besichtigung durchgeführt werden.

Auch die Inspektion sollte dokumentiert werden.

Wie regelmäßig eine Inspektion durchgeführt werden sollte können Sie erfahren, wenn Sie einen Wartungsplan erstellen. Eine Vorlage steht Ihnen unter INSPEKTION UND WARTUNG kostenlos zur Verfügung.

Der Wartungsplan beinhaltet die Inspektion. 

 

Eine regelmäßige Wartung der Trinkwasseranlage durch einen Fachmann ist zur Sicherstellung der Trinkwasserqualität sehr wichtig.

Mit Abschluß eines Trinkwasser- Liefervertrages geht der Betreiber eine Wartungsverpflichtung ein.

Dringend sollte ein Wartungsvertrag mit einem installationsbetrieb bestehen. Die durchzuführenden Maßnahmen sind in dem Wartungsplan ersichtlich. Einen Warungsplan können Sie kostenlos aus dieser App unter INSPEKTION UND WARTUNG downloaden.

MAßN. BEI AUFFÄLLIGKEITEN

Maßnahmen bei Auffälligkeiten am Trinkwasser sind im DVGW Arbeitsblatt 556 beschrieben.